Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahre 2009 von Herrn Rechtsanwalt Enrico Stellmacher und Herrn Rechtsanwalt Arne Nickel gegründet.
Schwerpunkte
Die Kanzlei befaßt sich schwerpunktmäßig mit Rechtsstreitigkeiten aus
dem Arbeits- und Sozialrecht. Die Spezialisierung unserer Rechtsanwälte
ist durch Fachanwaltschaften nachgewiesen. Während Herr Rechtsanwalt
Enrico Stellmacher den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht bereits im Jahr
2003 sowie den Fachanwaltstitel für Strafrecht im Jahr 2012 erwarb, wurde Herr Rechtsanwalt Arne Nickel im Jahr 2009 zum
Fachanwalt für Sozialrecht ernannt. Unser Ziel ist jedoch die umfassende
Beratung des Mandanten in seinen rechtlichen Angelegenheiten.
Spezialisierung
Zur Spezialisierung unserer Sozietät gehört danach auch die Betreuung
der Mandantschaft in übergreifenden Rechtsfragen, die im Zusammenhang
zum Fall stehen. Wir bearbeiten daher auch andere Rechtsgebiete, um
eine einheitliche Rechtsberatung für unsere Mandantschaft zu
gewährleisten.
Dies hat für unsere Mandantschaft den Vorteil, dass ihre Rechtsprobleme
in ihrer Gesamtheit geprüft und gelöst werden. Für uns besteht darin
ebenfalls die wertvolle Notwendigkeit, in allen Rechtsfragen firm und
flexibel zu bleiben.Wir unterhalten insofern auch eine Allgemeinpraxis
zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Zuschnitts.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Ihre rechtlichen Probleme werden
ausführlich, umfassend und in für Sie angenehmer Atmosphäre ohne
Zeitdruck erörtert, wobei das Auffinden sinnvoller, kostenökonomischer
Lösungen für jedwedes rechtliches Problem unseres Mandanten im
Vordergrund steht.