Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier.
Ihm sind der Leistungsbescheid oder Belege zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen beizufügen, also zum laufenden Einkommen und
Aufwendungen für Wohnung, Versicherungen, für die Berufsausübung
erforderliches Kraftfahrzeug usw.
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Rechtsverfolgung
hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Sollten Sie sich dessen
nicht sicher sein, empfiehlt es sich, zunächst eine Beratung, ggf. im
Wege der Beratungshilfe, in Anspruch zu nehmen.
Die Prozesskostenhilfe ist, je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen,
nach der Gewährung oder zu einem späteren Zeitpunkt ratenweise an
die Landeskasse zurückzuzahlen, wenn ein entsprechendes Einkommen
vorliegt.
weitere Formulare:
• Erläuterung Versorgungsausgleich
• Versorgungsausgleich_Fragebogen
Rechtsanwalt Nickel - Parchim ist eingetragen bei JuraPortal24.de