Enrico Stellmacher
RECHTSANWALT
Fachanwalt für Arbeitsrecht
es@fachanwaelte-pch.de
Arne Nickel
RECHTSANWALT
Fachanwalt für Sozialrecht
an@fachanwaelte-pch.de
Buchholzallee 17
19370 Parchim

Tel. 03871 - 45 00 140
Fax 03871 - 45 00 141

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>>> Antrag auf Beratungshilfe <<< >>> Antrag Prozesskostenhilfe <<<
 
 
Beratungshilfe

Wenn Sie die Kosten für eine Beratung oder außergerichtliche
Interessenvertretung nicht selbst aufbringen können, besteht die
Möglichkeit bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht
einen Beratungshilfeantrag zu stellen. Zur Antragstellung müssen
Sie Belege über Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben mitbringen,
sofern kein ALG II- oder Sozialhilfebescheid vorliegt.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie von der Beratungshilfestelle einen Berechtigungsschein, den Sie bitte zu Ihrem Besprechungstermin in der Kanzlei mitbringen. Sie selbst zahlen dann nur noch eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 EUR.



Prozesskostenhilfe

Für die Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren können Sie
Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Kosten Ihrer anwaltlichen
Vertretung nicht selbst aufbringen können. Dies ist regelmäßig dann der
Fall, wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.

Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier.
Ihm sind der Leistungsbescheid oder Belege zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen beizufügen, also zum laufenden Einkommen und
Aufwendungen für Wohnung, Versicherungen, für die Berufsausübung
erforderliches Kraftfahrzeug usw.

Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die Rechtsverfolgung
hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Sollten Sie sich dessen
nicht sicher sein, empfiehlt es sich, zunächst eine Beratung, ggf. im
Wege der Beratungshilfe, in Anspruch zu nehmen.

Die Prozesskostenhilfe ist, je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen,
nach der Gewährung oder zu einem späteren Zeitpunkt ratenweise an
die Landeskasse zurückzuzahlen, wenn ein entsprechendes Einkommen
vorliegt.


weitere Formulare:

Erläuterung Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich_Fragebogen


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